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Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung (3. AMGKostVÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Dritte Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung vom 3. März 2015 (BGBl. I S. 195) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d ist wie folgt zu fassen:
Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d ist wie folgt zu fassen:
- „d)
- Absatz 3 wird Absatz 2, und im Satzteil vor der Aufzählung werden die Angabe „bis 18" durch die Angabe „bis 25" sowie die Angabe „Absatz 2" durch die Angabe „Absatz 1" ersetzt."
Schlussformel
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag Dr. Lars Nickel
Im Auftrag Dr. Lars Nickel
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11617/index.htm