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Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung (3. AMGKostVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 24.06.2015 BGBl. I S. 1007 (Nr. 24); Geltung ab 07.03.2015

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 7. März 2015 3. AMGKostVÄndV Artikel 1, AMGKostV § 3

Die Dritte Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung vom 3. März 2015 (BGBl. I S. 195) ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d ist wie folgt zu fassen:

 
„d)
Absatz 3 wird Absatz 2, und im Satzteil vor der Aufzählung werden die Angabe „bis 18" durch die Angabe „bis 25" sowie die Angabe „Absatz 2" durch die Angabe „Absatz 1" ersetzt."


Schlussformel



Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag Dr. Lars Nickel