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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2015 (1. ObstGemMODV1-2015ÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
In § 13 der Ersten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2015 vom 12. Januar 2015 (BAnz AT 14.01.2015 V1) wird Satz 2 durch die folgenden Sätze ersetzt:
- „Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiterhin anzuwenden."
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