Zitierungen von § 4 Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Zahntechniker-Handwerk

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ZTechMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZTechMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 ZTechMeistPrV Bestehen der praktischen Prüfung (Teil I)
... der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 genannten Arbeit der Meisterprüfungsarbeit oder in der in § 4 Abs. 1 Nr. 3 genannten Arbeit der Arbeitsprobe, 4. entweder in der in ... der in § 3 Abs. 1 Nr. 4 genannten Arbeit der Meisterprüfungsarbeit oder in der in § 4 Abs. 1 Nr. 4 genannten Arbeit der Arbeitsprobe, 5. in der Arbeitsprobe, ... der Arbeiten der Meisterprüfungsarbeit nach § 3 Abs. 1 oder der Arbeitsprobe nach § 4 Abs. 1 ungenügend ist. (3) Zur Ermittlung der Prüfungsleistung in der ...
§ 6 ZTechMeistPrV Befreiung von Teil I bei der Wiederholung der Meisterprüfung
... Arbeiten der Meisterprüfungsarbeit nach § 3 Abs. 1 und der Arbeitsprobe nach § 4 zu befreien, in denen er in einer vorangegangenen Meisterprüfung mindestens ausreichende ...
§ 8 ZTechMeistPrV Übergangsvorschrift
... Auf Antrag des Prüflings ist die Wiederholungsprüfung im Teil I nach §§ 2 bis 5 dieser Verordnung ...


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