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Artikel 5 - Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (USGuSoldGNRG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 1. November 2015 USG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 3 am 1. November 2015 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Unterhaltssicherungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1774), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, außer Kraft.

(3) Artikel 1 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. Juli 2015.