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§ 4 - Gießereimechanikerausbildungsverordnung (GMAusbV)
Artikel 1 V. v. 02.07.2015 BGBl. I S. 1134 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.01.2017 BGBl. I S. 76
Geltung ab 01.08.2015; FNA: 806-22-1-100 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2015; FNA: 806-22-1-100 Berufliche Bildung
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§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
- a)
- Handformguss,
- b)
- Maschinenformguss,
- c)
- Druck- und Kokillenguss,
- d)
- Feinguss,
- e)
- Schmelzbetrieb oder
- f)
- Kernherstellung sowie
- 3.
- schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
- 2.
- Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von gießereitechnischen Systemen,
- 3.
- Handhaben von Formstoffen für Formen und Kerne,
- 4.
- Anschlagen, Sichern und Transportieren,
- 5.
- Bedienen und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen,
- 6.
- Anwenden von Formverfahren,
- 7.
- Entformen und Nachbehandeln von Gussstücken,
- 8.
- Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- 9.
- Schmelzen und Warmhalten,
- 10.
- Gießen sowie
- 11.
- Anwenden von Steuerungs- und Regeltechnik.
(3) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation,
- 6.
- Planen und Organisieren der Arbeit sowie
- 7.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
(4) In welchen Berufsbildpositionen in dem jeweiligen Schwerpunkt weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, ergibt sich aus Abschnitt B der Anlage.
Zitierungen von § 4 GMAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GMAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage GMAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin
... 1 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen ein- ... der Betriebs- fähigkeit von gießerei- technischen Systemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Schutz- und Sicherheitseinrichtungen auf Funktions- ... Handhaben von Formstoffen für Formen und Kerne (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Formgrundstoffe, Formstoffbindemittel, Formstoffzu- ... Sichern und Transportieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswäh- len, ... und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Produktionsablauf überwachen b) Stofffluss bei der ... 6 Anwenden von Formverfahren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Formverfahren nach technischen und wirtschaft- lichen ... Entformen und Nachbehan- dein von Gussstücken (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Gussstücke entformen und entkernen b) Gussstücke ... 8 Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Eigenschaften von Werkstoffen und Veränderungen der ... 6 9 Schmelzen und Warmhalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Verfahren und Anlagen zum Schmelzen und Warm- halten von ... und warmhalten 8 10 Gießen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Gießgefäße und Fördereinrichtungen für ... 11 Anwenden von Steuerungs- und Regeltechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) einschlägige Sicherheitsvorschriften über das Arbei- ... von Formstoffen für Formen und Kerne (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Form- und Hilfsstoffe zur Herstellung und für den Ein- ... 6 2 Anwenden von Formverfahren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Formen und Kerne herstellen, entsprechend ihrer Kennzeichnung ... und verwenden 10 3 Gießen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Schmelze transportieren und zum Gießen vorbereiten b) ... und Nachbehan- deln von Gussstücken (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Abkühlzeit bestimmen b) Verfahren zum Entformen und ... von Formstoffen für Formen und Kerne (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) prozessbezogene Form- und Hilfsstoffe zur Herstel- lung und ... 4 2 Anwenden von Formverfahren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Formen maschinell herstellen, Kerne entsprechend ihrer ... und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Modelleinrichtungen entsprechend ihrem Aufbau und ihrer ... eingrenzen 5 4 Gießen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Schmelze transportieren und zum Gießen vorbereiten b) ... von Steuerungs- und Regeltechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Messanordnungen produktionsabhängiger physika- lischer ... und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) prozessbezogene Hilfsstoffe für den Einsatz von ... eingrenzen 10 2 Gießen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Schmelze zum Gießen vorbereiten b) Gießvorgang ... von Steuerungs- und Regeltechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Messanordnungen produktionsabhängiger physika- lischer ... 4 1 Anwenden von Formverfahren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) prozessbezogene Hilfsstoffe für die Wachsmodell- ... und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Anlagen einrichten und anfahren und Funktionen ... eingrenzen 5 3 Gießen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Schmelze transportieren und zum Gießen vorbereiten b) ... von Steuerungs- und Regeltechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Schalt- und Funktionspläne von Systemen anwenden b) ... der Betriebs- fähigkeit von gießerei- technischen Systemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Schmelzaggregate, Transportgefäße und Vergieß- ... von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Einfluss von Begleit- und Legierungselementen bei ... 7 3 Schmelzen und Warmhalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Verfahren und Anlagen zum Schmelzen und Warm- halten von ... von Steuerungs- und Regeltechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Regeleinrichtungen unterscheiden b) Anlagen zum ... von Formstoffen für Formen und Kerne (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Form- und Hilfsstoffe zur Herstellung und für den ... 5 2 Anwenden von Formverfahren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Verfahren zur Kernherstellung auswählen b) ... und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Kernkästen rüsten und zur Produktion vorbereiten b) ... von Steuerungs- und Regeltechnik (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Schalt- und Funktionspläne von Systemen anwenden b) ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- ... zur Brandbekämpfung er- greifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... von betrieblicher und technischer Kommuni- kation (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Informationsquellen auswählen und Informationen ... 6 Planen und Organisieren der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Arbeitsabläufe unter Beachtung technologischer, ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) a) Arbeitsmittel auf Verschleiß und Beschädigung prü- ...
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