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§ 6c - Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
neugefasst durch B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 85-4 Kindergeld und Erziehungsgeld
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Geltung ab 01.01.1996; FNA: 85-4 Kindergeld und Erziehungsgeld
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§ 6c Unterhaltspflichten
Unterhaltspflichten werden durch den Kinderzuschlag nicht berührt.
Text in der Fassung des Artikels 2 Kitafinanzhilfenänderungsgesetz (KitaFinHÄndG) G. v. 25. Juni 2021 BGBl. I S. 2020 m.W.v. 30. Juni 2021
Frühere Fassungen von § 6c BKGG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.06.2021 | Artikel 2 Kitafinanzhilfenänderungsgesetz (KitaFinHÄndG) vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2020 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6c BKGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6c BKGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6d BKGG Kinderfreizeitbonus aus Anlass der COVID-19-Pandemie für Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe (vom 01.07.2021)
... Der Anspruch auf die Einmalzahlung nach Absatz 1 Satz 1 ist unpfändbar. § 6c gilt ...
§ 19 BKGG Übergangsvorschriften (vom 30.06.2021)
... zum monatlichen Höchstbetrag des Kinderzuschlags nach § 20 Absatz 3. (4) § 6c lässt Unterhaltsleistungen, die vor dem 30. Juni 2021 fällig geworden sind, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Kitafinanzhilfenänderungsgesetz (KitaFinHÄndG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2020
Artikel 2 KitaFinHÄndG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... durch das Wort „wurden" ersetzt. 2. Nach § 6b wird folgender § 6c eingefügt: „§ 6c Unterhaltspflichten Unterhaltspflichten ... ersetzt. 2. Nach § 6b wird folgender § 6c eingefügt: „ § 6c Unterhaltspflichten Unterhaltspflichten werden durch den Kinderzuschlag nicht ... durch den Kinderzuschlag nicht berührt." 3. Nach § 6c wird folgender § 6d eingefügt: „§ 6d Kinderfreizeitbonus aus ... berücksichtigen. Der Anspruch auf die Einmalzahlung nach Absatz 1 Satz 1 ist unpfändbar. § 6c gilt entsprechend." 4. Dem § 19 wird folgender ... 4. Dem § 19 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) § 6c lässt Unterhaltsleistungen, die vor dem 30. Juni 2021 fällig geworden sind, ...
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