interne Verweise§ 7 BKGG Zuständigkeit (vom 01.01.2011) ... (3) Abweichend von Absatz 1 führen die Länder § 6b als eigene Angelegenheit ...
§ 7a BKGG Datenübermittlung (vom 06.12.2024) ... Die Träger der Leistungen nach § 6b und die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende teilen sich alle Tatsachen mit, die ... teilen sich alle Tatsachen mit, die für die Erbringung und Abrechnung der Leistungen nach § 6b dieses Gesetzes und § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erforderlich sind. ...
§ 13 BKGG Zuständige Stelle (vom 01.01.2021) ... einer anderen Familienkasse übertragen. (4) Für die Leistungen nach § 6b bestimmen abweichend von den Absätzen 1 und 2 die Landesregierungen oder die von ihnen ...
Zitat in folgenden NormenBundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2013 (BBFestV 2013)
V. v. 19.08.2013 BGBl. I S. 3276
Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2014 (BBFestV 2014)
V. v. 14.07.2014 BGBl. I S. 955
Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2015 (BBFestV 2015)
V. v. 23.07.2015 BGBl. I S. 1410
Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2016 (BBFestV 2016)
V. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1781
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 107
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 57
§ 46 SGB II Finanzierung aus Bundesmitteln (vom 15.10.2020) ... des jeweiligen Landes für die Leistungen nach § 28 dieses Gesetzes sowie nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes des abgeschlossenen Vorjahres geteilt durch die Gesamtausgaben des jeweiligen Landes für die ... Die Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 sowie nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes sowie die Gesamtausgaben für Leistungen nach § 22 Absatz 1 sind durch die Länder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1167
Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
G. v. 01.12.2016 BGBl. I S. 2755
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... Soweit für Kinder Leistungen zur Deckung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes gewährt werden, haben sie keinen Anspruch auf entsprechende ... Dieser entspricht den Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 sowie nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes des abgeschlossenen Vorjahres geteilt durch die Gesamtausgaben ... maßgeblich. Die Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 sowie nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes sind durch die Länder bis zum 31. März des Folgejahres zu ...
Artikel 5 EGRBEG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes ... d) Absatz 4a wird aufgehoben. 4. Nach § 6a wird folgender § 6b eingefügt: „§ 6b Leistungen für Bildung und Teilhabe ... 4. Nach § 6a wird folgender § 6b eingefügt: „§ 6b Leistungen für Bildung und Teilhabe (1) Personen erhalten Leistungen für ... angefügt: „(3) Abweichend von Absatz 1 führen die Länder § 6b als eigene Angelegenheit aus." 6. Nach § 7 wird folgender § 7a ... „§ 7a Datenübermittlung Die Träger der Leistungen nach § 6b und die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende teilen sich alle Tatsachen mit, die ... den Absätzen 1 bis 3 tragen die Länder die Ausgaben für die Leistungen nach § 6b und ihre Durchführung." 8. Dem § 9 wird folgender Absatz 3 ... Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Für die Leistungen nach § 6b bestimmen abweichend von den Absätzen 1 und 2 die Landesregierungen oder die von ihnen ... „(8) Abweichend von § 9 Absatz 3 können die Leistungen nach § 6b vom 1. Januar bis 31. Mai 2011 bei der nach § 13 Absatz 1 zuständigen Familienkasse ... bis zum 31. Mai 2011 erfolgt. Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten nach § 6b Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Zweiten Buches ...
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Kitafinanzhilfenänderungsgesetz (KitaFinHÄndG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2020
Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
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