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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
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Anlage 8 - Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStGAV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 25.02.1977 BGBl. I S. 377; aufgehoben durch § 75 V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 211-1-1 Personenstandswesen
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Geltung ab 01.01.1977; FNA: 211-1-1 Personenstandswesen
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Anlage 8 (zu § 31)
Anlage 8 wird in 1 Vorschrift zitiert
siehe BGBl. I 1977 S. 402
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Zitierungen von Anlage 8 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 PStGAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PStGAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 31 PStGAV
... das Buch für Todeserklärungen nach Vordrucken, die als Anlagen D und D 1 - Anlagen 8 und 9 - dieser Verordnung beigefügt sind. Ein Zweitbuch ist nicht zu führen. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1168/a16635.htm