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Änderung § 14 Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais vom 11.10.2018
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§ 14 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 11.10.2018 geltenden Fassung | § 14 n.F. (neue Fassung) in der am 11.10.2018 geltenden Fassung durch Artikel 3 V. v. 01.10.2018 BGBl. I S. 1571 |
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(Textabschnitt unverändert) § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
(Text alte Fassung) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft. | (Text neue Fassung) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 28. Februar 2021 außer Kraft. |
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