Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 5 - Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz (MitbestRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443 (Nr. 34); Geltung ab 02.09.2015
|

Artikel 5 Änderung der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 2. September 2015 WODrittelbG § 15, § 18, § 20, § 37, § 51

Die Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1393) wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu Teil 1 Kapitel 1 Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 3 Stimmabgabe 13 - 14".

b)
Die Angabe zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:

„Teil 4 Schlussbestimmung 50".

2.
§ 15 wird aufgehoben.

3.
§ 18 Absatz 4 wird aufgehoben.

4.
§ 20 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1 wird aufgehoben.

b)
Die Nummern 2 bis 8 werden die Nummern 1 bis 7.

5.
In § 37 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 18 Abs. 2 bis 4" durch die Wörter „§ 18 Absatz 2 und 3" ersetzt.

6.
§ 51 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 MitbestRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MitbestRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 22 FüPoG II Änderung der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz
... Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1393), die durch Artikel 5 der Verordnung vom 26. August 2015 (BGBl. I S. 1443 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...