Die
Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz vom
23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1393) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe zu Teil 1 Kapitel 1 Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst:
„Abschnitt 3 Stimmabgabe 13 - 14".
- b)
- Die Angabe zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:
„Teil 4 Schlussbestimmung 50".
- 2.
- § 15 wird aufgehoben.
- 3.
- § 18 Absatz 4 wird aufgehoben.
- 4.
- § 20 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 1 wird aufgehoben.
- b)
- Die Nummern 2 bis 8 werden die Nummern 1 bis 7.
- 5.
- In § 37 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 18 Abs. 2 bis 4" durch die Wörter „§ 18 Absatz 2 und 3" ersetzt.
- 6.
- § 51 wird aufgehoben.
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311