§ 3 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung von Klagen aus dem Beamtenverhältnis für die Beamtinnen und Beamten des Sekretariats des Bundesrates in Angelegenheiten der Besoldung, des Trennungsgelds, der Umzugskostenvergütung und der Beihilfe (BRZÜAnO k.a.Abk.)

A. v. 23.09.2015 BGBl. I S. 1600 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1296
Geltung ab 01.10.2015; FNA: 2030-14-206 Beamte
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§ 3 Vorbehaltsklausel



Das Sekretariat des Bundesrates kann im Einzelfall die Zuständigkeit nach § 1 und die Vertretung nach § 2 abweichend von dieser Anordnung regeln.



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