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Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung von Klagen aus dem Beamtenverhältnis für die Beamtinnen und Beamten des Sekretariats des Bundesrates in Angelegenheiten der Besoldung, des Trennungsgelds, der Umzugskostenvergütung und der Beihilfe (BRZÜAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1296 (Nr. 31); Geltung ab 01.06.2017
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Juni 2017 BRZÜAnO § 1, § 2

In den §§ 1 und 2 der Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung von Klagen aus dem Beamtenverhältnis für die Beamtinnen und Beamten des Sekretariats des Bundesrates in Angelegenheiten der Besoldung, des Trennungsgelds, der Umzugskostenvergütung und der Beihilfe vom 23. September 2015 (BGBl. I S. 1600) werden jeweils die Wörter „Bundesministerium der Finanzen" durch die Wörter „Bundesministerium des Innern" sowie die Wörter „Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen" durch das Wort „Bundesverwaltungsamt" ersetzt.


Artikel 2



Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.


Schlussformel



Die Präsidentin des Bundesrates

Malu Dreyer