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Artikel 2 - Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung von Klagen aus dem Beamtenverhältnis für die Beamtinnen und Beamten des Sekretariats des Bundesrates in Angelegenheiten der Besoldung, des Trennungsgelds, der Umzugskostenvergütung und der Beihilfe (BRZÜAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1296 (Nr. 31); Geltung ab 01.06.2017
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Artikel 2



Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

 
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