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Artikel 4 - Verordnung zur Einführung von Lebensarbeitszeitkonten für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten und zur Änderung weiterer Vorschriften für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (PostBLArbZKEV k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung der Telekom-Sonderzahlungsverordnung
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