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Änderung Anlage 2 ElektroG vom 01.01.2022
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Anlage 2 ElektroG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2022 geltenden Fassung | Anlage 2 ElektroG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2022 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1) Angaben bei der Registrierung | |
Bei der Registrierung zu machende Angaben: | |
(Text alte Fassung) 1. Name und Anschrift des Herstellers oder des gemäß § 8 benannten Bevollmächtigten (Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse sowie Angabe einer vertretungsberechtigten Person); im Fall eines Bevollmächtigten auch den Namen und die Kontaktdaten des Herstellers, der vertreten wird | (Text neue Fassung) 1. Name, Firmenname und Anschrift des Herstellers oder des gemäß § 8 benannten Bevollmächtigten (Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse sowie Angabe einer vertretungsberechtigten Person); im Fall eines Bevollmächtigten auch den Namen und die Kontaktdaten des Herstellers, der vertreten wird |
2. nationale Kennnummer des Herstellers, einschließlich der europäischen oder nationalen Steuernummer des Herstellers | |
3. Kategorie des Elektro- oder Elektronikgerätes nach Anlage 1 4. Art des Elektro- oder Elektronikgerätes (Gerät zur Nutzung in privaten Haushalten oder zur Nutzung in anderen als privaten Haushalten) 5. Marke und Geräteart des Elektro- oder Elektronikgerätes 6. für den Nachweis nach § 7 Angaben darüber, ob der Hersteller seine Verpflichtungen durch eine individuelle Garantie oder ein kollektives System erfüllt, einschließlich Informationen über Sicherheitsleistungen 7. verwendete Verkaufsmethode (z. B. Fernabsatz, Tätigkeiten im Sinne des § 3 Nummer 9) 8. Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen | 3. Kontaktperson des Herstellers oder des gemäß § 8 benannten Bevollmächtigten (Name, Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 4. Kategorie des Elektro- oder Elektronikgerätes nach Anlage 1 5. Art des Elektro- oder Elektronikgerätes (Gerät zur Nutzung in privaten Haushalten oder zur Nutzung in anderen als privaten Haushalten) 6. Marke und Geräteart des Elektro- und Elektronikgerätes 7. für den Nachweis nach § 7 Angaben darüber, ob der Hersteller seine Verpflichtungen durch eine individuelle Garantie oder ein kollektives System erfüllt, einschließlich Informationen über Sicherheitsleistungen 8. Rücknahmekonzept nach § 7a für Elektro- und Elektronikgeräte für die Nutzung in anderen als privaten Haushalten 9. verwendete Verkaufsmethode (zum Beispiel Fernabsatz, Tätigkeiten im Sinne des § 3 Nummer 9) 10. im Fall des Vertriebs über Fernkommunikationsmittel in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Liste der Mitgliedstaaten und Name des jeweils benannten Bevollmächtigten in den Mitgliedstaaten, in denen der Hersteller Elektro- oder Elektronikgeräte über Fernkommunikationsmittel vertreibt 11. Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen |
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