Tools:
Update via:
Zitierungen von Anlage ElektroGBattGGebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage ElektroGBattGGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ElektroGBattGGebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 18.12.2017 BGBl. I S. 3977
Artikel 1 3. ElektroGGebV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... 2018" ersetzt. b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Anlage 1 Nummer 18 und 19 gilt entsprechend für die Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen gemäß § ... Nummer 10 Buchstabe d des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739)." 3. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1) ... I S. 1739)." 3. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 1) Gebührenverzeichnis ...
Erste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2342
Artikel 1 1. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... Oktober 2015" durch die Angabe „1. Januar 2016" ersetzt. 2. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1) Gebührenverzeichnis ... 2016" ersetzt. 2. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1) Gebührenverzeichnis ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 03.12.2019 BGBl. I S. 2034
Artikel 1 5. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... Januar 2019" durch die Angabe „1. Januar 2020" ersetzt. 3. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1) Gebührenverzeichnis ... Januar 2020" ersetzt. 3. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 1) Gebührenverzeichnis ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2497
Artikel 1 6. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... ist, 2. den nachfolgenden Bestimmungen und 3. dem zu dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügten Gebührenverzeichnis. Unterliegen die in Anlage 1 genannten ... Verordnung als Anlage 1 beigefügten Gebührenverzeichnis. Unterliegen die in Anlage 1 genannten gebührenfähigen Leistungen der Umsatzsteuer, wird diese der Gebühr ... kann die Gebühr nach den Nummern 1.1, 1.4 bis 1.7, 1.15, 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2 der Anlage 1 auf Antrag ermäßigen oder von der Gebühr befreien, wenn die Anwendung der ... Angabe „4 bis 6" durch die Angabe „1.4 bis 1.6" ersetzt. 5. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) ... bis 1.6" ersetzt. 5. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5231
Artikel 1 7. ElektroGBattGGebVÄndV
... ersetzt. b) In Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 werden jeweils die Wörter „ Anlage 1 " durch das Wort „Anlage" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt ... die Angabe „2022" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „ Anlage 1 " gestrichen und nach der Angabe „1.6" die Wörter „der Anlage" ... geltenden Fassung beschieden." d) Absatz 4 wird aufgehoben. 4. Die Anlagen 1 und 2 werden durch folgende Anlage ersetzt: „Anlage (zu § 1 Absatz 1) ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 07.12.2018 BGBl. I S. 2275
Artikel 1 4. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... b) Absatz 4 wird aufgehoben. c) Absatz 5 wird Absatz 4. 3. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1) Gebührenverzeichnis ... Absatz 5 wird Absatz 4. 3. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 1) Gebührenverzeichnis ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 2. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... Januar 2016" durch die Angabe „1. Januar 2017" ersetzt. 2. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1) Gebührenverzeichnis ... 2017" ersetzt. 2. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1) Gebührenverzeichnis ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11741/v195067.htm