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§ 16 - Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung (PferdewMeistPrV)
V. v. 27.10.2015 BGBl. I S. 1825, 1934 (Nr. 42)
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 806-22-4-5 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.01.2016; FNA: 806-22-4-5 Berufliche Bildung
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§ 16 Schriftlicher Teil
§ 16 wird in 7 Vorschriften zitiert
(1) Im schriftlichen Teil soll der Prüfling fallbezogene Aufgaben unter Aufsicht bearbeiten. Die Aufgaben sollen sich auf die in § 13 Absatz 3 bis 6 beschriebenen Kompetenzen beziehen.
(2) Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Teil beträgt 150 Minuten.
Zitierungen von § 16 PferdewMeistPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 PferdewMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PferdewMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 PferdewMeistPrV Struktur der Prüfung
... 1. einen praktischen Teil (§ 15) und 2. einen schriftlichen Teil (§ 16 ). (3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer ...
§ 18 PferdewMeistPrV Befreiung von Prüfungsleistungen
... Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 ist § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes entsprechend ...
§ 19 PferdewMeistPrV Bewertungen in den Prüfungen (vom 12.11.2015)
... der Ausbildungssituation (§ 15) und der Bewertung der schriftlichen Prüfung (§ 16 ) nach folgender Formel zu bilden: Note des Abschnitts Berufsausbildung = ((Note der ...
§ 20 PferdewMeistPrV Bestehen der Meisterprüfung und Zeugnisse
... Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 mit „ungenügend" oder 2. mehr als eine dieser Leistungen mit ... Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 und 2. Befreiungen nach § 18, wobei jede Befreiung mit Ort, Datum und der ...
§ 21 PferdewMeistPrV Mündliche Ergänzungsprüfung (vom 12.11.2015)
... Die Prüfungen nach den §§ 8, 12 und 16 sind jeweils durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das ...
§ 22 PferdewMeistPrV Wiederholung der Meisterprüfung
... Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in einer vorangegangenen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Berichtigung der Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung
B. v. 06.11.2015 BGBl. I S. 1934
Berichtigung PferdewMeistPrVBer
... die Angabe 㤤 8, 12 und 15" durch die Angabe 㤤 8, 12 und 16 " zu ...
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