§ 5 Lärm
Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung des Luftfahrzeugs unvermeidbar erfordert.
interne Verweise§ 44 LuftVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2025) ... führt oder als anderes Besatzungsmitglied tätig wird, 3. entgegen § 5 einen Lärm bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht, der stärker ist, als es die ...
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