In Durchführung der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2015/1853 der Kommission vom 15. Oktober 2015 über eine befristete Sonderbeihilfe für Erzeuger der Tierhaltungssektoren (ABl. L 271 vom 16.10.2015, S. 25) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Maßgabe dieser Verordnung eine Direktbeihilfe zur Unterstützung der Zahlungsfähigkeit von Tierhaltern in bestimmten Tierhaltungssektoren gewährt.