Der Zuschuss wird auf Antrag des Tierhalters gewährt, soweit
- 1.
- der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung
- a)
- Tierhalter ist und
- b)
- seinen Betriebssitz im Bundesgebiet hat,
- 2.
- der Darlehensvertrag
- a)
- eine Laufzeit von mindestens 42 Monaten und höchstens 72 Monaten besitzt und
- b)
- mindestens ein tilgungsfreies Jahr zu Beginn der Darlehenslaufzeit vorsieht,
sowie
- 3.
- hinsichtlich der vom Antragsteller verkauften eine Tiere oder Rohmilch Preisverringerung im Sinne des § 6 vorliegt, wobei die jeweiligen Erzeugnisse einer in der Anlage aufgeführten Tierkategorie (Tierkategorie) entstammen müssen.