interne Verweise§ 15 SAZV Mehrarbeit (vom 01.01.2020) ... auf die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit nach § 5 Absatz 5 oder § 5a Absatz 1 Satz 1 aus. (4) Der Ausgleich angeordneter, befohlener oder genehmigter Mehrarbeit ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
V. v. 02.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 223
Artikel 1 3. SAZVÄndV Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung ... wird nach der Angabe zu § 5 folgende Angabe eingefügt: „ § 5a Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten als fliegende ... Tätigkeiten als fliegende Besatzung". 2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten ... 2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „ § 5a Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten als fliegende Besatzung ...
Erste Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
V. v. 18.02.2020 BGBl. I S. 239
Artikel 1 1. SAZVÄndV Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung ... a) Nach der Angabe zu § 5 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 5a Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten als fliegende ... Stellen versetzt oder kommandiert sind." 3. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten ... 3. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „ § 5a Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten als fliegende Besatzung ... Absatz 3 Satz 3 werden nach der Angabe „§ 5 Absatz 5" die Wörter „oder § 5a Absatz 1 Satz 1" eingefügt. 5. § 21 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... 7. Dem § 24 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) § 5a tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft." 8. Folgende Anlage wird ...
Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Artikel 7 BwESuÄndG Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 5a wie folgt gefasst. „§ 5a Höchstzulässige Arbeitszeit bei ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 5a wie folgt gefasst. „ § 5a Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten". 2. § ... 5a Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten". 2. § 5a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...
Verordnung zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 78
Zweite Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
V. v. 23.09.2022 BGBl. I S. 1533
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