Artikel 7 - Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (LPartRBerG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2015 HtDBWVAPrV § 7

In § 7 Satz 1 Nummer 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 366) werden nach dem Wort „Eheurkunde" die Wörter „oder der Lebenspartnerschaftsurkunde" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 LPartRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LPartRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 24 SchriftVG Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
... - Fachrichtung Wehrtechnik - vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 366), die durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 24 Absatz 3 Satz ...


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