Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 StNotBaWüAbwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StNotBaWüAbwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 123 2. BRBG Folgeänderungen
... Gerichts- und Notarkostengesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. November 2015 (BGBl. I S. 2090) geändert worden ist, werden die ...


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