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Artikel 5 - Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)

Artikel 5 Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2016 BesÜG § 2, § 3

Das Besoldungsüberleitungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 221, 462), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. November 2014 (BGBl. I S. 1772) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 7 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 4 wird die Angabe „und 4" gestrichen.

bb)
In Satz 9 wird die Angabe „§ 27 Abs. 7" durch die Angabe „§ 27 Absatz 6" ersetzt.

b)
In Absatz 11 wird die Angabe „§ 27 Abs. 10 Satz 2" durch die Wörter „§ 27 Absatz 9 Satz 2" ersetzt.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 und 3 werden jeweils die Wörter „und 4 Satz 1" gestrichen.

b)
In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 28 Abs. 2" durch die Angabe „§ 28 Absatz 5" ersetzt.

c)
Absatz 5 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 5 7. BesÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 7. BesÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. BesÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 69 11. ZustAnpV Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes
... vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 221, 462), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2163 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Innern" durch die Wörter ...