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Artikel 5 - Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
Artikel 5 Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes
Das Besoldungsüberleitungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 221, 462), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. November 2014 (BGBl. I S. 1772) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 7 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 4 wird die Angabe „und 4" gestrichen.
- bb)
- In Satz 9 wird die Angabe „§ 27 Abs. 7" durch die Angabe „§ 27 Absatz 6" ersetzt.
- b)
- In Absatz 11 wird die Angabe „§ 27 Abs. 10 Satz 2" durch die Wörter „§ 27 Absatz 9 Satz 2" ersetzt.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 und 3 werden jeweils die Wörter „und 4 Satz 1" gestrichen.
- b)
- In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 28 Abs. 2" durch die Angabe „§ 28 Absatz 5" ersetzt.
- c)
- Absatz 5 wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 5 7. BesÄndG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 7. BesÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
7. BesÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 69 11. ZustAnpV Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes
... vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 221, 462), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2163 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Innern" durch die Wörter ...
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