Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 6 - Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)

Artikel 6 Änderung des Soldatengesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2016 SG § 31

In § 31 Absatz 4 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 69 Abs. 2" durch die Angabe „§ 69a" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 6 7. BesÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 7. BesÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. BesÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 19.10.2016 BGBl. I S. 2362
Artikel 6 BPflRÄndG Änderung des Soldatengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2163) geändert worden ist, wird wie folgt ...