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Artikel 5 - Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung (ZollVNeuOrgG k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Die Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2025) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, das Bundeszentralamt für Steuern und die Generalzolldirektion als Bundesoberbehörden,".
- bb)
- Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
- „4.
- die Oberfinanzdirektionen als Mittelbehörden,".
- 2.
- § 244 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 5 werden die Wörter „das Bundesministerium der Finanzen" durch die Wörter „die Generalzolldirektion" ersetzt.
- bb)
- In Satz 6 werden die Wörter „die Bundesfinanzdirektion Nord" durch die Wörter „die Generalzolldirektion" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Bundesfinanzdirektion" durch das Wort „Generalzolldirektion" ersetzt.
- bb)
- Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.
- c)
- Folgender Absatz 3 wird angefügt:„(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 auf ein Hauptzollamt oder mehrere Hauptzollämter zu übertragen."
- 3.
- Nach § 387 Absatz 2 Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:
„Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, auf eine Bundesoberbehörde übertragen."
Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 ZollVNeuOrgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZollVNeuOrgG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung
... der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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