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AntiDopGEG
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Art. 9
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Artikel 9 - Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (AntiDopGEG
k.a.Abk.
)
G. v. 10.12.2015
BGBl. I S. 2210
(
Nr. 51
); zuletzt geändert durch
Artikel 345
V. v. 19.06.2020
BGBl. I S. 1328
Geltung ab 18.12.2015, abweichend siehe
Artikel 9
6 Änderungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 22 Vorschriften zitiert
Artikel 8
←
→
Schlussformel
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 9 wird in
1 Vorschrift zitiert
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Artikel
3
tritt am 17. Dezember 2016 in Kraft.
---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Dezember 2015.
Artikel 8
←
→
Schlussformel
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Zitierungen von
Artikel 9 Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 AntiDopGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AntiDopGEG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 8 AntiDopGEG Evaluierung
(vom 27.06.2020)
... wird, innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß
Artikel 9 Absatz 1
die Auswirkungen der in diesem Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen ...
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