Schlussformel - Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (AntiDopGEG k.a.Abk.)

G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2210 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 345 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 18.12.2015, abweichend siehe Artikel 9
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Heiko Maas

Der Bundesminister des Innern

Thomas de Maizière

Der Bundesminister für Gesundheit

Hermann Gröhe



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