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Zitierungen von § 2 GleiStatV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 GleiStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GleiStatV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 GleiStatV Berichtszeitpunkt, Berichtszeitraum (vom 12.08.2021)
... 1 Absatz 3 sind zum 31. Dezember des Berichtsjahres zu erfassen. (3) Die Daten nach § 2 Satz 1 und 2 Nummer 1 bis 4 sind zum 30. Juni des Berichtsjahres zu erfassen. Die Daten nach § 2 Satz 2 Nummer 5 sind ... 2 Satz 1 und 2 Nummer 1 bis 4 sind zum 30. Juni des Berichtsjahres zu erfassen. Die Daten nach § 2 Satz 2 Nummer 5 sind für den Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des Berichtsjahres zu ...
§ 7 GleiStatV Elektronische Erfassung und Meldung (vom 12.08.2021)
... müssen automatisiert verarbeitbar sein und inhaltlich den §§ 1 und 2 entsprechen. (2) Das Statistische Bundesamt kann die Gestaltung der elektronischen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 4 FüPoG II Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung
... die Aufsichtsgremien und die wesentlichen Gremien getrennt zu erfassen." 2. § 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 werden die Wörter ... „in Führungspositionen ab Ebene der Referatsleitung" ersetzt. 3. Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt: „§ 3 Führungspositionen ...
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