Zitat in folgenden NormenBMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 02.04.2025) ... Brutto- registertonnen (BRT) für mehr als ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20 , 20a FlRV 1.722 6 Genehmigung zur Führung einer ... 10.000 oder mehr als 10.000 BRT und für mehr als ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20 , 20a FlRV 12.282 7 Genehmigung zur Führung einer ... einschließlich 10.000 BRT für höchstens ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20 , 20a FlRV 1.002 8 Genehmigung zur Führung einer ... 10.000 oder mehr als 10.000 BRT für höchstens ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20 , 20a FlRV 6.282 9 Bescheinigung über die ... der Genehmigung zum Führen einer anderen Nationalflagge § 7 FlaggRG, §§ 20 , 20a FlRV 59 10 Eintragung in das internationale ... Ausflaggungsgenehmigung ohne Änderung des Zeitraums § 7 FlaggRG, §§ 20 , 20a FlRV 252 12 Erteilung einer Bescheinigung für ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Verordnung zur Änderung der Flaggenrechtsverordnung und der Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
V. v. 28.12.2012 BGBl. I S. 3003
Artikel 1 FlRVuaÄndV Änderung der Flaggenrechtsverordnung ... ersetzt. 9. § 19 wird aufgehoben. 10. In § 20 werden die Absätze 2 und 3 durch die folgenden Absätze 2, 3 und 3a ersetzt: ... nach Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a sind glaubhaft zu machen." 11. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a (1) Für ...
Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Artikel 1 2. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung ... Brutto- registertonnen (BRT) für mehr als ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20 , 20a FlRV 1.722 6 Genehmigung zur Führung einer ... 10.000 oder mehr als 10.000 BRT und für mehr als ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20 , 20a FlRV 12.282 7 Genehmigung zur Führung einer ... einschließlich 10.000 BRT für höchstens ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20 , 20a FlRV 1.002 8 Genehmigung zur Führung einer ... oder mehr als 10.000 BRT für höchstens ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20 , 20a FlRV 6.282 9 Bescheinigung über die Erledigung ... der Genehmigung zum Führen einer anderen Nationalflagge § 7 FlaggRG, §§ 20 , 20a FlRV 59 10 Eintragung in das internationale ... Ausflaggungsgenehmigung ohne Änderung des Zeitraums § 7 FlaggRG, §§ 20 , 20a FlRV 252 12 Erteilung einer Bescheinigung für ...
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