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Eingangsformel - 3. Opferrechtsreformgesetz (3. ORRG k.a.Abk.)

Eingangsformel *)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57).

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