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Artikel 3 - 3. Opferrechtsreformgesetz (3. ORRG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) des Gerichtskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Gliederung wird nach der Angabe zu Teil 3 Hauptabschnitt 1 Abschnitt 4 folgende Angabe eingefügt:
„Abschnitt 5 Psychosoziale Prozessbegleitung". - 2.
- Nach Nummer 3141 wird folgender Abschnitt 5 eingefügt:
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der jeweiligen Gebühr 3110 bis 3117, soweit nichts anderes vermerkt ist |
„Abschnitt 5 Psychosoziale Prozessbegleitung | ||
Vorbemerkung 3.1.5: Eine Erhöhung nach diesem Abschnitt tritt nicht ein, soweit das Gericht etwas anderes angeordnet hat (§ 465 Abs. 2 Satz 4 StPO). | ||
Dem Verletzten ist ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet | ||
3150 | - für das Vorverfahren: Die Gebühren 3110 bis 3116 und 3118 erhöhen sich um | 520,00 € |
3151 | - für das gerichtliche Verfahren im ersten Rechtszug: Die Gebühren 3110 bis 3116 und 3118 erhöhen sich um | 370,00 € |
(1) Die Erhöhung der Gebühr 3116 tritt nur ein, wenn ausschließlich diese Gebühr zu erheben ist. (2) Die Erhöhungen nach den Nummern 3150 und 3151 können nebeneinander ein- treten. | ||
3152 | Dem Verletzten ist für das Berufungsverfahren ein psychosozialer Prozessbe- gleiter beigeordnet: Die Gebühren 3120 und 3121 erhöhen sich um | 210,00 €". |
Die Erhöhung der Gebühr 3120 oder 3121 für die Anordnung einer oder mehrerer Maß- regeln der Besserung und Sicherung tritt nur ein, wenn ausschließlich diese Gebühr zu erheben ist. |
Zitierungen von Artikel 3 3. Opferrechtsreformgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 3. ORRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. ORRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 5 3. ORRG Inkrafttreten
... am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 12, 16 und 17 Buchstabe a sowie Artikel 3 und 4 treten am 1. Januar 2017 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Artikel 2 VergRModG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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