interne Verweise§ 27 FKAustG Anwendungsbestimmung (vom 06.12.2024) ... Kalenderjahr zu übermitteln; beginnend zum 31. Juli 2017 für 2016. (3) § 3 Absatz 3 und § 28 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 7 bis 13 in der Fassung des Artikels 37 des Gesetzes vom ...
§ 28 FKAustG Bußgeldvorschriften (vom 06.12.2024) ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 3 Absatz 3 Satz 1 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt, 2. entgegen § 3 Absatz 3 Satz 3 eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt, 3. entgegen § ... Satz 3 eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt, 3. entgegen § 3 Absatz 3 Satz 4 eine Aufzeichnung nicht oder nicht rechtzeitig löscht, 4. entgegen § 3a ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 37 JStG 2024 Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ... „§ 3b Verhinderung der Umgehung der Meldepflicht". 2. § 3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Finanzinstitute nach Absatz 1 haben die ... 12. Dem § 27 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) § 3 Absatz 3 und § 28 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 7 bis 13 in der Fassung des Artikels 37 des Gesetzes vom ... Der Nummer 1 werden die folgenden Nummern 1 bis 3 vorangestellt: „1. entgegen § 3 Absatz 3 Satz 1 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt, 2. entgegen § 3 Absatz 3 Satz 3 eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt, 3. entgegen ... 3 eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt, 3. entgegen § 3 Absatz 3 Satz 4 eine Aufzeichnung nicht oder nicht rechtzeitig löscht,". bb) Die bisherige ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11877/v196472.htm