Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2009 aufgehoben
§ 50e - Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
G. v. 17.05.1898 RGBl. S. 189; aufgehoben durch Artikel 112 Abs. 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 315-1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
|
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 315-1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
|
§ 50e
(1) Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.
(2) Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. Das Gericht hört in diesem Termin das Jugendamt an. Eine Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsgesuch glaubhaft zu machen.
(3) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen.
(4) In Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls hat das Gericht unverzüglich den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls G. v. 4. Juli 2008 BGBl. I S. 1188 m.W.v. 12. Juli 2008
Anzeige
Frühere Fassungen von § 50e FGG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 12.07.2008 | Artikel 2 Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom 04.07.2008 BGBl. I S. 1188 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 50e FGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50e FGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Artikel 2 FamGerMKindwG Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Gründen erforderlich ist." 2. Nach § 50d werden folgende §§ 50e und 50f eingefügt: § 50e (1) Verfahren, die den Aufenthalt ... Nach § 50d werden folgende §§ 50e und 50f eingefügt: § 50e (1) Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1188/a155621.htm