Titel 3 - Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung (EntschFinV)

V. v. 05.01.2016 BGBl. I S. 9 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 337
Geltung ab 12.01.2016; FNA: 7610-20-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Teil 2 Beiträge und Zahlungen
Kapitel 1 Jahresbeitrag
Abschnitt 2 Risikoorientierte Beitragsbemessung
Titel 3 (aufgehoben)
§ 11 (aufgehoben)
§ 12 (aufgehoben)

Teil 2 Beiträge und Zahlungen

Kapitel 1 Jahresbeitrag

Abschnitt 2 Risikoorientierte Beitragsbemessung

Titel 3 (aufgehoben)

§ 11 (aufgehoben)


§ 11 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung V. v. 25. Mai 2022 BGBl. I S. 818 m.W.v. 1. Juni 2022

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§ 12 (aufgehoben)


§ 12 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung V. v. 25. Mai 2022 BGBl. I S. 818 m.W.v. 1. Juni 2022



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