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Eingangsformel - Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Informationskampagnen über die Rindfleischetikettierung (RiFlEtikettIZV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 19, des § 15 Satz 1, der §§ 16 und 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. September 1995 (BGBl. I S. 1146) jeweils in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlaß vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288), verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Technologie: