§ 3 Dokumentationspflichten für den Ankunftsnachweis
Die Liste der Seriennummern der Bescheinigungen (AKN-Nummern) und die Blanko-Ankunftsnachweise sind getrennt voneinander und sicher zu verwahren; die bereits vergebenen AKN-Nummern sind zu dokumentieren.
Frühere Fassungen von § 3 AKNV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Artikel 10 DÜV-AnpassG Änderung der Ankunftsnachweisverordnung ... 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 bis 3 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Technische Richtlinien des Bundesamtes ... der Trennung zwischen statistischen und nichtstatistischen Aufgaben einzuhalten. § 3 Dokumentationspflichten für den Ankunftsnachweis Die Liste der Seriennummern der ... wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter „ § 3 Absatz 1 und §" durch die Wörter „zu den §§ 3 und" ersetzt. ... die Wörter „§ 3 Absatz 1 und §" durch die Wörter „zu den §§ 3 und" ersetzt. b) Die Angabe „Abschnitt 1" wird gestrichen. ...
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