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Anlage 3 - Ankunftsnachweisverordnung (AKNV)
V. v. 05.02.2016 BGBl. I S. 162 (Nr. 6); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Geltung ab 06.02.2016; FNA: 26-7-4 Ausländerrecht
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Geltung ab 06.02.2016; FNA: 26-7-4 Ausländerrecht
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Anlage 3 (zu § 5) Muster des Ankunftsnachweises
Innenseite
Außenseite
Außenseite
Text in der Fassung des Artikels 10 Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) G. v. 8. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 152 m.W.v. 1. November 2024
Frühere Fassungen von Anlage 3 AKNV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2024 | Artikel 10 Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) vom 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 AKNV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AKNV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AKNV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 AKNV Ausstellung des Ankunftsnachweises
... ausstellende Behörde prüft, ob die für den Ankunftsnachweis nach Anlage 4 erforderlichen Daten vollständig und zutreffend erhoben wurden und überträgt diese ...
§ 5 AKNV Muster für den Ankunftsnachweis (vom 01.11.2024)
... Ankunftsnachweis ist ausschließlich nach dem in Anlage 3 abgedruckten Muster ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Artikel 10 DÜV-AnpassG Änderung der Ankunftsnachweisverordnung
... AKN-Nummern sind zu dokumentieren." 2. In § 5 wird die Angabe „ Anlage 4 " durch die Angabe „Anlage 3" ersetzt. 3. Der Anlage 1 werden die ... c) Abschnitt 2 wird aufgehoben. 5. Anlage 3 wird aufgehoben. 6. Anlage 4 wird Anlage ...
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