Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 2 - WDO-Bezügeverordnung (WDOBezV)

V. v. 07.02.2016 BGBl. I S. 178 (Nr. 7); aufgehoben durch § 3 V. v. 17.08.2020 BGBl. I S. 1964
Geltung ab 16.02.2016; FNA: 52-5-4 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht
|

§ 2 Übergangsvorschrift



Die WDO-Bezügeverordnung vom 18. Juli 2007 (BGBl. I S. 1809) ist weiter anzuwenden, wenn vor dem 16. Februar 2016

1.
ein Urteil auf Kürzung der Dienstbezüge unanfechtbar geworden,

2.
eine Disziplinarbuße verhängt worden oder

3.
ein Teil der Dienstbezüge auf Grund einer Anordnung der Einleitungsbehörde erstmalig einbehalten worden

ist.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed