Artikel 3 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes (TextilKennzNeuG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 24. Februar 2016 TextilKennzG 1. AnalyseV 2. AnalyseV

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten das Textilkennzeichnungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 1986 (BGBl. I S. 1285), das zuletzt durch Artikel 354 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, die Erste Analysenverordnung vom 20. Dezember 1973 (BGBl. 1974 I S. 33), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. März 1980 (BGBl. I S. 317) geändert worden ist, und die Zweite Analysenverordnung vom 29. Juli 1974 (BGBl. I S. 1609) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Februar 2016.



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