Tools:
Update via:
§ 4 - Fischwirtausbildungsverordnung (FischwAusbV)
V. v. 26.02.2016 BGBl. I S. 312 (Nr. 10)
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 806-22-1-105 Berufliche Bildung
|
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 806-22-1-105 Berufliche Bildung
|
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Aquakultur und Binnenfischerei oder
- b)
- Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei,
- 3.
- fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- fischereiliche Nutztiere, Fischereibiologie sowie Gewässer als Lebensraum,
- 2.
- Fischfang und fischereiliche Erzeugung,
- 3.
- Tiergesundheit und Tierhygiene sowie Tierschutz,
- 4.
- Witterungs- und Umweltverhältnisse,
- 5.
- Ausrüstung, Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen,
- 6.
- Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte,
- 7.
- betriebliche Abläufe und Organisation, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, fischereirelevante Rechtsnormen und Organisationsstrukturen,
- 8.
- qualitätssichernde Maßnahmen und Verbraucherschutz sowie
- 9.
- Kundenorientierung, Marketing, Kommunikation und Information.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei sind:
- 1.
- Untersuchung und Beurteilung von Fischereigewässern,
- 2.
- Bau, Betrieb und Erhaltung fischereilicher Anlagen,
- 3.
- Bewertung, Nutzung und Wartung von Kreislaufsystemen,
- 4.
- Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten,
- 5.
- Zucht und Vermehrung, Aufzucht, Haltung, Fütterung sowie Transport von Fischen sowie
- 6.
- fischereiliche Hygienemaßnahmen, Fischkrankheiten und Schadorganismen.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei sind:
- 1.
- Beurteilung des Meeres für die fischereiliche Nutzung,
- 2.
- Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten,
- 3.
- Sicherheit und Verhalten an Bord sowie
- 4.
- Navigation und Wetterwarndienst.
(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz sowie
- 5.
- Naturschutz, ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeit.
Zitierungen von § 4 FischwAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FischwAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FischwAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage FischwAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin
... Nutztiere, Fischereibiologie sowie Gewässer als Lebensraum (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) fischereiliche Nutztiere, insbesondere Fische, Krebse und ... 2 Fischfang und fischereiliche Erzeugung (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Fangmethoden auswählen und anwenden b) Fangplätze ... Tiergesundheit und Tierhygiene sowie Tierschutz (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Gesundheitszustand feststellen und bewerten b) ... und Umweltverhältnisse (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Witterungsverhältnisse beobachten und dokumen- tieren ... Maschinen, Geräte und Betriebs- einrichtungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Ausrüstung auswählen und einsetzen b) ... Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebs- hygiene ... fischereirelevante Rechtsnormen und Organisationsstrukturen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Arbeits- und Betriebsanweisungen umsetzen b) ... Maßnahmen und Verbraucherschutz (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) betriebliche Qualitätssicherungsmaßnahmen umset- ... Kundenorientierung, Marketing, Kommunikation und Information (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) die Wirkung des eigenen Erscheinungsbildes und Auftretens ... und Beurteilung von Fischereigewässern (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) physikalische und chemische Eigenschaften von ... Betrieb und Erhaltung fischereilicher Anlagen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) bei der Planung und beim Bau von Anlagen zur Fischhaltung, ... Nutzung und Wartung von Kreislaufsystemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Möglichkeiten wirtschaftlicher Nutzung von Kreislauf- ... Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) a) Fanggeräte unter Berücksichtigung von Zielfischart ... Aufzucht, Haltung, Fütterung sowie Transport von Fischen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Fische nach Merkmalen, insbesondere Art, Ge- schlecht, ... Hygienemaßnahmen, Fischkrankheiten und Schadorganismen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Hygienemaßnahmen planen, durchführen und doku- ... des Meeres für die fischereiliche Nutzung (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) a) Meeresgebiete unterscheiden und im Hinblick auf ... Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) a) Fanggeräte unter Berücksichtigung von Zielfisch- ... und Verhalten an Bord (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) a) Seemannschaft praktizieren b) Maßnahmen des ... und Wetterwarndienst (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) a) Informationen des Seewetterdienstes einholen, be- werten und ... 1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 5 Nummer 1) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... 2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 5 Nummer 2) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- ... und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 5 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 5 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 5 Nummer 5) a) ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeits- ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11943/a197197.htm