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Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (3. EULMRDVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1817), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 929) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 7 wird aufgehoben.
- 2.
- § 10 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 6 werden die Wörter „§ 7 Abs. 2 oder 3 oder" gestrichen.
- b)
- Die Nummern 8 und 9 werden die neuen Nummern 7 und 8.
- c)
- In der neuen Nummer 7 wird das Wort „oder" am Ende der Vorschrift durch ein Komma ersetzt.
- d)
- In der neuen Nummer 8 wird der Punkt am Ende der Vorschrift durch das Wort „oder" ersetzt.
- e)
- Die bisherige Nummer 7 wird die neue Nummer 9.
- f)
- In der neuen Nummer 9 werden die Angabe „§ 7 Abs. 4 oder" gestrichen und das Komma am Ende der Vorschrift durch einen Punkt ersetzt.
- 3.
- Anlage 4 wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. EULMRDVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. EULMRDVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Lebensmittelhygiene-Verordnung
B. v. 21.06.2016 BGBl. I S. 1469
Bekanntmachung LMHVNB
... Juli 2010 (BGBl. I S. 929), 4. den am 17. März 2016 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 8. März 2016 (BGBl. I S. 444). (aktueller Text und frühere ...
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