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§ 15 - Aufzugsverordnung (12. ProdSV)
V. v. 06.04.2016 BGBl. I S. 605 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Geltung ab 20.04.2016; FNA: 8053-4-15-1 Sonstige Vorschriften
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Geltung ab 20.04.2016; FNA: 8053-4-15-1 Sonstige Vorschriften
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§ 15 Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge
§ 15 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Für Aufzüge sind die Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 16 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang IV Teil B, den Anhängen V, VIII, X, XI oder Anhang XII der Richtlinie 2014/33/EU durchzuführen.
(2) 1Wenn die in Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a und b der Richtlinie 2014/33/EU genannten Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden, muss die für den Entwurf und die Herstellung des Aufzugs zuständige Person der für den Einbau und die Prüfungen des Aufzugs zuständigen Person alle Unterlagen und alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, damit der Aufzug ordnungsgemäß und sicher eingebaut und ordnungsgemäß geprüft werden kann. 2Satz 1 ist nur anzuwenden, sofern die jeweils zuständigen Personen nicht identisch sind.
(3) Wird der Aufzug gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2014/33/EU nach einem Musteraufzug entworfen und hergestellt, sind alle zulässigen Abweichungen des Aufzugs von dem Musteraufzug in den technischen Unterlagen eindeutig unter Angabe der Höchst- und Mindestwerte zu dokumentieren.
(4) Es ist zulässig, die Ähnlichkeit der unterschiedlichen Ausführungen einer Baureihe hinsichtlich der Erfüllung der in Anhang I der Richtlinie 2014/33/EU festgelegten wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen rechnerisch oder anhand von Konstruktionszeichnungen oder durch Anwendung beider Methoden nachzuweisen.
Zitierungen von § 15 12. ProdSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 12. ProdSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
12. ProdSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 12. ProdSV Allgemeine Pflichten des Montagebetriebs
... der Richtlinie 2014/33/EU erstellt wurden und das Konformitätsbewertungsverfahren nach § 15 Absatz 1 durchgeführt wurde. Wurde mit dem Konformitätsbewertungsverfahren ...
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