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Änderung Anlage 1 VergStatVO vom 02.04.2020
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Anlage 1 VergStatVO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 02.04.2020 geltenden Fassung | Anlage 1 VergStatVO n.F. (neue Fassung) in der am 02.04.2020 geltenden Fassung durch Artikel 5 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674 |
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(Text alte Fassung) Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu übermitteln sind | (Text neue Fassung)Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber |
lfd. Nr. | Bezeichnung lt. Anhang III zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 | Bemerkung 1 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Postleitzahl | Postleitzahl des Sitzes des öffentlichen Auftraggebers bzw. der Dienststelle/Ver- gabestelle. 2 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen E-Mail | Angabe einer funktionalen, nicht personen- bezogenen E-Mail-Adresse des öffent- lichen Auftraggebers. 3 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers ◯ Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilun- gen ◯ Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene ◯ Regional- oder Kommunalbehörde ◯ Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene ◯ Einrichtung des öffentlichen Rechts ◯ Europäische Institution/Agentur oder internationale Organi- sation ◯ anderer öffentlicher Auftraggeber | 4 | Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.2) CPV-Code Hauptteil CPV-Code Zusatzteil | CPV = Common Procurement Vocabulary- Nomenklatur (gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge) 5 | Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.3) Art des Auftrags ◯ Bauauftrag ◯ Lieferauftrag ◯ Dienstleistungen | 6 | Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose ◯ ja ◯ nein | 7 | Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert | 8 | Abschnitt II: Gegenstand II.2) Beschreibung II.2.5) Zuschlagskriterien ☐ Qualitätskriterium - Name/Gewichtung ◯ Kostenkriterium - Name/Gewichtung ◯ Preis - Gewichtung | Die Angaben zu den Zuschlagskriterien, Name und Gewichtung der Qualitäts- oder der Kostenkriterien umfassen auch Anga- ben zu qualitativen, umweltbezogenen, so- zialen oder innovativen Kriterien im Sinne von § 58 Abs. 2 VgV. 9 | Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynami- schen Beschaffungssystem ☐ Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmen- vereinbarung | Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen werden einmal statistisch erfasst. Einzel- abrufe aus Rahmenvereinbarungen werden nicht gesondert statistisch erfasst. 10 | Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynami- schen Beschaffungssystem ☐ Ein dynamisches Beschaffungssystem wurde eingerichtet | 11 | Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart ◯ Offenes Verfahren ◯ Nicht offenes Verfahren ◯ Verhandlungsverfahren ◯ Wettbewerblicher Dialog ◯ Innovationspartnerschaft ◯ Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union | - Offenes Verfahren gem. § 15 VgV - Nicht offenes Verfahren gem. § 16 VgV - Verhandlungsverfahren gem. § 17 Ab- satz 1 VgV - Wettbewerblicher Dialog gem. § 18 VgV - Innovationspartnerschaft gem. § 19 VgV - Verhandlungsverfahren ohne Teilnah- mewettbewerb gem. § 17 Abs. 5 VgV 12 | Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion ☐ Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt | 13 | Abschnitt IV: Verfahren IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl. | 14 | Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr. | 15 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses (TT/MM/JJJJ) | 16 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.2) Auftragsvergabe V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote | 17 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.2) Auftragsvergabe V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU | Anzahl der eingegangenen Angebote von kleinen oder mittleren Unternehmen ge- mäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EC der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinst- unternehmen sowie der kleinen und mitt- leren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36). 18 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.2) Auftragsvergabe V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten | 19 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.2) Auftragsvergabe V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote | 20 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.2) Auftragsvergabe V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu des- sen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Der Auftragnehmer ist ein KMU ◯ ja ◯ nein | 21 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.2) Auftragsvergabe V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu des- sen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Land | Staat, in dem das Unternehmen, auf des- sen Angebot der Zuschlag erteilt wurde, seinen Sitz hat. 22 | Anhang D1 - Allgemeine Aufträge Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntma- chung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Euro- päischen Union (ABl. S) | Begründung der Wahl des Verhandlungs- verfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 5 VgV (Nummer 11 'Auf- tragsvergabe ohne vorherige Bekanntma- chung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union') ent- sprechend der in Anhang D1 aufgeführten Fallgruppen. | Abschnitt 1 Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden Abschnitt 2 Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen |
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