Artikel 4 - Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO)

V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674
Geltung ab 18.04.2016, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 4 Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. April 2016 VergStatVO mWv. 0. Dezember 0000 offen

(gesamter Text siehe Vergabestatistikverordnung - VergStatVO)

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Zitierungen von Artikel 4 VergRModVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 VergRModVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VergRModVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 VergRModVO Inkrafttreten; Außerkrafttreten (vom 02.04.2020)
... 20. November 2015 (BGBl. I S. 2025) geändert worden ist, außer Kraft. (3) Artikel 4 § 8 tritt am 18. April 2016 in Kraft. *) --- *) Anm. d. Red.: Die ... April 2016 in Kraft. *) --- *) Anm. d. Red.: Die restlichen Vorschriften des Artikels 4 sind mangels Bekanntmachung im Sinne des Artikels 7 Absatz 3 Satz 2 und 3 nicht in Kraft getreten. ...


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