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§ 5a - Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 767 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 250
Geltung ab 01.07.2016; FNA: 7631-11-5 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 01.07.2016; FNA: 7631-11-5 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 5a Übergangsregelung
1§ 5 Absatz 3 und 4 in der ab dem 23. Oktober 2018 geltenden Fassung ist erstmals für das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2017 begonnen hat. 2Für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2018 begonnen haben, ist § 5 Absatz 3 und 4 in der bis zum 22. Oktober 2018 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz V. v. 10. Oktober 2018 BGBl. I S. 1653 m.W.v. 23. Oktober 2018
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Frühere Fassungen von § 5a DeckRV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.10.2018 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 10.10.2018 BGBl. I S. 1653 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5a DeckRV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a DeckRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DeckRV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 10.10.2018 BGBl. I S. 1653
Artikel 1 3. VAGVÄndV Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung
... dem das Geschäftsjahr begonnen hat," ersetzt. 2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Übergangsregelung § 5 Absatz 3 ... ersetzt. 2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „ § 5a Übergangsregelung § 5 Absatz 3 und 4 in der ab dem 23. Oktober 2018 ...
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