Tools:
Update via:
Anlage 1 - Mindestzuführungsverordnung (MindZV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 831 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.07.2020 BGBl. I S. 1688
Geltung ab 22.04.2016; FNA: 7631-11-3 Versicherungsaufsichtsrecht
|
Geltung ab 22.04.2016; FNA: 7631-11-3 Versicherungsaufsichtsrecht
|
Anlage 1 (zu § 15 Absatz 1) Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr ...
Erträge*: | |
Kapitalerträge | ... Euro |
Risikoergebnis | ... Euro |
übriges Ergebnis | ... Euro |
Summe | ... Euro |
Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen: | |
Rechnungszins | ... Euro |
Direktgutschrift | ... Euro |
Zuführung zur RfB | ... Euro |
Summe | ... Euro |
* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „-" bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat. |
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz V. v. 7. Juli 2020 BGBl. I S. 1688 m.W.v. 17. Juli 2020
Frühere Fassungen von Anlage 1 MindZV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 17.07.2020 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 07.07.2020 BGBl. I S. 1688 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 MindZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MindZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MindZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 MindZV Veröffentlichungspflicht (vom 17.07.2020)
... Lebensversicherungsunternehmen mit Ausnahme der Pensionskassen haben die in der Anlage 1 genannten Informationen spätestens neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres in der dort ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.07.2020 BGBl. I S. 1688
Artikel 1 4. VAGVÄndV Änderung der Mindestzuführungsverordnung
... aa) In Satz 1 wird das Wort „Anlage" durch die Angabe „ Anlage 1 " ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „zusätzliche Inhalte ... unter Verwendung des Musters aus Anlage 2." 4. Die Anlage wird Anlage 1 . 5. Folgende Anlage 2 wird angefügt: „Anlage 2 (zu § 15 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12013/a198234.htm