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Änderung Anlage 1 MindZV vom 17.07.2020
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Anlage MindZV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 17.07.2020 geltenden Fassung | Anlage 1 MindZV n.F. (neue Fassung) in der am 17.07.2020 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 07.07.2020 BGBl. I S. 1688 |
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(Text alte Fassung)Anlage (zu § 15 Absatz 1) Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr ... | (Text neue Fassung)Anlage 1 (zu § 15 Absatz 1) Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr ... |
(Textabschnitt unverändert) Erträge*: Kapitalerträge | ... Euro Risikoergebnis | ... Euro übriges Ergebnis | ... Euro Summe | ... Euro Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen: Rechnungszins | ... Euro Direktgutschrift | ... Euro Zuführung zur RfB | ... Euro Summe | ... Euro * Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag '-' bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat. |
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