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§ 8 - Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 842 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 250
Geltung ab 22.04.2016, abweichend siehe § 30; FNA: 7631-11-12 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 22.04.2016, abweichend siehe § 30; FNA: 7631-11-12 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 8 Formgebundene Erläuterungen
§ 8 wird in 3 Vorschriften zitiert
Pensionsfonds haben folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen:
- 1.
- Entwicklung der Kapitalanlagen und der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Nachweisung 801,
- 2.
- Gliederung der in bestimmten Aufwandsposten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Aufwendungen nach Aufwandsarten gemäß Nachweisung 802,
- 3.
- Sicherungsvermögen und restliches Vermögen gemäß Nachweisung 803,
- 4.
- kongruente Bedeckung gemäß Nachweisung 804,
- 5.
- Erträge aus und Aufwendungen für Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Nachweisung 811,
- 6.
- Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Arbeitgebern sowie Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitgebern gemäß Nachweisung 820,
- 7.
- Bewegung des Bestandes an Versorgungsberechtigten gemäß Nachweisung 830,
- 8.
- Angaben über das ausländische Pensionsfondsgeschäft, gesondert für jeden anderen Mitglied- und Vertragsstaat, gemäß Nachweisung 842,
- 9.
- Angaben zu dem in Rückversicherung gegebenen Pensionsfondsgeschäft gemäß Nachweisung 850.
Zitierungen von § 8 PFAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 PFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PFAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 PFAV Interner jährlicher Bericht
... 5 bis 7, 2. formgebundene Erläuterungen gemäß den §§ 8 und 9 und 3. sonstige Rechnungslegungsunterlagen gemäß § ...
§ 9 PFAV Stückzahl und Fristen für die Einreichung der formgebundenen Erläuterungen
... formgebundenen Erläuterungen gemäß § 8 sind der Aufsichtsbehörde jeweils in doppelter Ausfertigung einzureichen, und zwar ...
Anlage 2 PFAV (zu § 12 Absatz 2 und 3) Formblätter und Nachweisungen (vom 13.01.2019)
... Erläuterungen nach den Formblättern und Nachweisungen gemäß den §§ 5 bis 9 sowie 11 sind entweder elektronisch oder auf Papierformularen einzureichen. 2. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12015/a198257.htm